- Fänge 2021 und Statistik
- Besatz 2019, 2020 - Schonzeiten - LSFV, Artikel zum Fischbesatz nach guter fachlicher Praxis |
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Fänge 2021:
- Der Wels ist gefangen worden. 6 kg schwer und 93 cm lang.
Besatz 2021:
1 kg Farmaal und 50 große Teichmuscheln ausgesetzt
Schleibesatz soll im Herbst erfolgen.
Besatz und Fänge siehe Extrablatt: „Besatz und Fangbericht für das Jahr 2021“.
Der Karpfenbestand in unserem Vereinsgewässer ist nach Besatz- und Entnahmeplan laut Fangmeldungen mit 79 Karpfen im Bestand als gut anzusehen. Wie viele Karpfen tatsächlich noch im Gewässer sind ist unklar, da die Dokumentation hinsichtlich des Besatzes aus der Vorzeit nicht vorliegt und die Fangmeldungen nicht ausgewertet wurden. Karpfenbesatz:
In 2019: 30 K2, - 5 K3, -15 K4,- 6 K5.
In 2020: 75 K3, 10 K4.
Bei einem sicheren Karpfenbestand von 79 Tieren ergibt sich rechnerisch eine Grundfläche 291m² Seeboden pro Tier.
Hinzugerechnet werden muss aber der gesamte, uns unbekannte Bestand an Fischen.
Ansitze und Rutenzeiten In 2021 wurden 58 Ansitze mit einer Ansitzzeit von 489 Stunden gemeldet, in der Regel mit zwei Ruten, daher die relativ hohe Stundenzahl.
Laut Fangmeldung wurden 25 Fische gefangen, das heißt, dass ca. alle 20 Stunden ein Fisch gefangen wurde.
Beispielhaft hier Auswertung einiger ganz weniger Meldungen mit allen Daten. Karpfen, 60cm, 3500g, - soll 4350g haben, ist ca. 7-8 Jahre
alt. Karpfen, 52cm, 2500g, - soll 3000g haben, ist ca. 4 Jahre alt. Karpfen, 56cm, 3000g, - soll 3350g haben, ist ca. 4-5 Jahre alt.
Hecht, 82cm, 3500g, - soll 5000g haben, ist ca. 7-8 Jahre alt.
Hecht, 79cm, 4000g, - soll 4000g haben, ist ca. 6-7 Jahre alt.
Wels, 93cm, 6000g, hat Normalgewicht, ist ca.4-5 Jahre alt.
Auswertungen wie oben aufgelistet, können nur erhoben werden, wenn die Fangmeldung mit Länge und Gewicht - ordentlich gemessen und gewogen - abgegeben werden.
Nur so kann man sich ein Bild über den Ernährungszustand der Tiere und der „Leistungsfähigkeit“ des Gewässers machen. Gemästet sind unsere Tiere nicht!
Wasserproben. Die monatlichen Wasserproben sind unauffällig. Gewässer: Wir haben nach wie vor so gut wie keine Wasserpflanzen.
Das muss sich ändern um die Gewässergüte deutlich anzuheben.
Bericht, Gewässerwart
hier nochmal die aktuellen Schonzeiten und Maße:
Mindestmaße und Schonzeiten
Aal 45 cm keine
Hecht 50 cm 15.02. – 30. 04.
Zander 50 cm 01.04. – 31.05.
Karpfen 35 cm keine
Schleie 25 cm keine
Quappe 35 cm 01.01 – 28.02.
Barsch keine
Rotauge keine
Rotfeder keine
Brassen keine
Güster keine
Karausche keine
Entnahmebeschränkung:
2 Aale pro Tag.
Entnahmepflicht:
Wels und Graskarpfen müssen immer dem Gewässer entnommen werden.
Wenn man diese Fische absolut nicht als Speisefische verwenden möchte, und man sie auch nicht verschenken kann, so ist es gesetzeskonform mit dem Tierschutzgesetz wenn die Fische als Tierfutter Verwendung finden.
(Alle Welse müssen dem Gewässer grundsätzlich entnommen werden!!
Bei uns handelt es sich bisher um Zwergwelse, die max. 48 bis 50 cm lang werden.)
Der Aal- und Quappenbesatz wird vorerst jährlich durchgeführt um eine normale Alterspyramide an Jahrgängen im Gewässer aufzubauen, der später auch nur durch Restaurationsbesatz aufgefüllt wird. Die „restlichen“ Fischarten reproduzieren sich selbst und bedürfen keiner Besatzmaßnahmen.
Verbutteter Weißfischbeifang immer abschlagen, zerkleinern und ins Gewässer zurückgeben als Futter. (Er kann auch als Katzenfutter mit Heim genommen werden.)
gez. Creutzfeldt
Gewässerwart
LSFV, Artikel zum Fischbesatz nach guter fachlicher Praxis
lsfv-sh.de/fischbesatz
Rechtsgrundlagen zum Thema Fischbesatz.
Der Gesetzgeber verlangt in der Prüfung zum „Fischereischein“ von den Anwärtern einiges an Wissen ab. Nur zum Thema Besatz hier ein kurzer Überblick:
B – Lehrplan – Allgemeine Fischkunde und Fischhege.
1.6 Fischhege-Fischbestandsregulierung, Bestandsdichte, Friedfischbestand, Raubfischbestand, Befischungsintensität, e´ fischen zur Fischhege, Schonmaß Schonzeit, Schonbezirke, Fischbesatz, Faunaverfälschung, Artenschutz und Wiederansiedlung. Dies ist nur ein Punkt von vielen Punkten der Prüfung.
Mit diesem Wissen ausgestattet begibt man sich bei Fachfragen auf die Suche in der Fachliteratur. Hier ist zu empfehlen:
Landesfischereiverband Schleswig Holstein Fischbesatz.
Fischbesatz nach der guten fachlichen Praxis. Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen.
Schriftenreihe des Verbands Deutscher Fischereibeamter und Fischereiwissenschaftler.
Heft 14 aus 2007 Abs. 4.2 ab Seite 38 bis Abs. 6.7 Seite 72.
Fischereirechts und tierschutzkonformer Betrieb von Angelteichen in Schleswig-Holstein.
Herausgeber: Institut für Binnenfischerei Potsdam Sacrow August 2014
Alle Titel zu finden im Internet / unter den o.g. Titeln
Einige relevante Gesetzestexte sind zu finden im LFischG SH unter den §§ 2 Abs.3, / 13 Abs.3, / 30 Abs.4, / 39 Abs.4.
Zu weiteren Rechtsthemen verweisen wir auch auf unsere Vereinsseite im Netz.
- Der Wels ist gefangen worden. 6 kg schwer und 93 cm lang.
Besatz 2021:
1 kg Farmaal und 50 große Teichmuscheln ausgesetzt
Schleibesatz soll im Herbst erfolgen.
Besatz und Fänge siehe Extrablatt: „Besatz und Fangbericht für das Jahr 2021“.
Der Karpfenbestand in unserem Vereinsgewässer ist nach Besatz- und Entnahmeplan laut Fangmeldungen mit 79 Karpfen im Bestand als gut anzusehen. Wie viele Karpfen tatsächlich noch im Gewässer sind ist unklar, da die Dokumentation hinsichtlich des Besatzes aus der Vorzeit nicht vorliegt und die Fangmeldungen nicht ausgewertet wurden. Karpfenbesatz:
In 2019: 30 K2, - 5 K3, -15 K4,- 6 K5.
In 2020: 75 K3, 10 K4.
Bei einem sicheren Karpfenbestand von 79 Tieren ergibt sich rechnerisch eine Grundfläche 291m² Seeboden pro Tier.
Hinzugerechnet werden muss aber der gesamte, uns unbekannte Bestand an Fischen.
Ansitze und Rutenzeiten In 2021 wurden 58 Ansitze mit einer Ansitzzeit von 489 Stunden gemeldet, in der Regel mit zwei Ruten, daher die relativ hohe Stundenzahl.
Laut Fangmeldung wurden 25 Fische gefangen, das heißt, dass ca. alle 20 Stunden ein Fisch gefangen wurde.
Beispielhaft hier Auswertung einiger ganz weniger Meldungen mit allen Daten. Karpfen, 60cm, 3500g, - soll 4350g haben, ist ca. 7-8 Jahre
alt. Karpfen, 52cm, 2500g, - soll 3000g haben, ist ca. 4 Jahre alt. Karpfen, 56cm, 3000g, - soll 3350g haben, ist ca. 4-5 Jahre alt.
Hecht, 82cm, 3500g, - soll 5000g haben, ist ca. 7-8 Jahre alt.
Hecht, 79cm, 4000g, - soll 4000g haben, ist ca. 6-7 Jahre alt.
Wels, 93cm, 6000g, hat Normalgewicht, ist ca.4-5 Jahre alt.
Auswertungen wie oben aufgelistet, können nur erhoben werden, wenn die Fangmeldung mit Länge und Gewicht - ordentlich gemessen und gewogen - abgegeben werden.
Nur so kann man sich ein Bild über den Ernährungszustand der Tiere und der „Leistungsfähigkeit“ des Gewässers machen. Gemästet sind unsere Tiere nicht!
Wasserproben. Die monatlichen Wasserproben sind unauffällig. Gewässer: Wir haben nach wie vor so gut wie keine Wasserpflanzen.
Das muss sich ändern um die Gewässergüte deutlich anzuheben.
Bericht, Gewässerwart
hier nochmal die aktuellen Schonzeiten und Maße:
Mindestmaße und Schonzeiten
Aal 45 cm keine
Hecht 50 cm 15.02. – 30. 04.
Zander 50 cm 01.04. – 31.05.
Karpfen 35 cm keine
Schleie 25 cm keine
Quappe 35 cm 01.01 – 28.02.
Barsch keine
Rotauge keine
Rotfeder keine
Brassen keine
Güster keine
Karausche keine
Entnahmebeschränkung:
2 Aale pro Tag.
Entnahmepflicht:
Wels und Graskarpfen müssen immer dem Gewässer entnommen werden.
Wenn man diese Fische absolut nicht als Speisefische verwenden möchte, und man sie auch nicht verschenken kann, so ist es gesetzeskonform mit dem Tierschutzgesetz wenn die Fische als Tierfutter Verwendung finden.
(Alle Welse müssen dem Gewässer grundsätzlich entnommen werden!!
Bei uns handelt es sich bisher um Zwergwelse, die max. 48 bis 50 cm lang werden.)
Der Aal- und Quappenbesatz wird vorerst jährlich durchgeführt um eine normale Alterspyramide an Jahrgängen im Gewässer aufzubauen, der später auch nur durch Restaurationsbesatz aufgefüllt wird. Die „restlichen“ Fischarten reproduzieren sich selbst und bedürfen keiner Besatzmaßnahmen.
Verbutteter Weißfischbeifang immer abschlagen, zerkleinern und ins Gewässer zurückgeben als Futter. (Er kann auch als Katzenfutter mit Heim genommen werden.)
gez. Creutzfeldt
Gewässerwart
LSFV, Artikel zum Fischbesatz nach guter fachlicher Praxis
lsfv-sh.de/fischbesatz
Rechtsgrundlagen zum Thema Fischbesatz.
Der Gesetzgeber verlangt in der Prüfung zum „Fischereischein“ von den Anwärtern einiges an Wissen ab. Nur zum Thema Besatz hier ein kurzer Überblick:
B – Lehrplan – Allgemeine Fischkunde und Fischhege.
1.6 Fischhege-Fischbestandsregulierung, Bestandsdichte, Friedfischbestand, Raubfischbestand, Befischungsintensität, e´ fischen zur Fischhege, Schonmaß Schonzeit, Schonbezirke, Fischbesatz, Faunaverfälschung, Artenschutz und Wiederansiedlung. Dies ist nur ein Punkt von vielen Punkten der Prüfung.
Mit diesem Wissen ausgestattet begibt man sich bei Fachfragen auf die Suche in der Fachliteratur. Hier ist zu empfehlen:
Landesfischereiverband Schleswig Holstein Fischbesatz.
Fischbesatz nach der guten fachlichen Praxis. Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen.
Schriftenreihe des Verbands Deutscher Fischereibeamter und Fischereiwissenschaftler.
Heft 14 aus 2007 Abs. 4.2 ab Seite 38 bis Abs. 6.7 Seite 72.
Fischereirechts und tierschutzkonformer Betrieb von Angelteichen in Schleswig-Holstein.
Herausgeber: Institut für Binnenfischerei Potsdam Sacrow August 2014
Alle Titel zu finden im Internet / unter den o.g. Titeln
Einige relevante Gesetzestexte sind zu finden im LFischG SH unter den §§ 2 Abs.3, / 13 Abs.3, / 30 Abs.4, / 39 Abs.4.
Zu weiteren Rechtsthemen verweisen wir auch auf unsere Vereinsseite im Netz.