ANGLERVEREIN SCHÖNWALDE VON 1983 E.V.
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ANGLERVEREIN SCHÖNWALDE VON 1983 E.V.

Anglerverein Schönwalde von 1083 e.V.
Natur erleben - Natur schützen

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- Vorstand
- Aufnahmeantrag
- Angeln mit Kindern
- Fangbox
Vereinsregisternummer VR 03656 EU Amtsgericht der Hansestadt Lübeck



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Unser "Schellholzer See" von ca. 2,3 ha Wasserfläche wird von heimischen Fischen bewohnt. Von A wie Aal - Z wie ziemlich große Karpfen und so manche noch dazwischen ...
Wir zählen zu den 11 Kreisvereinen des Angelsport und sind Mitglied im Landessportfischerverband Schleswig-Holstein. Dort könnnen auch alle Mitglieder an den Landesgewässern zu ermäßigten Preisen der Angelkarten angeln.
Besonders interessant: Nord-Ostsee Kanal, Westensee


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1. Vorsitzender: 
Anglerverein Schönwalde von 1983 e. V.
Jürgen Mikkat
Am Diekshagen 26, 23744 Schönwalde
Tel.: 0170 4300841
Email: anglerverein schönwalde
         
                       
Ihr möchtet gern im Schönwalder Angelverein Mitglied werden.
Hier der Aufnahmeantrag zum runterladen mit Sepa-Lastschrift:




aufnahmeantrag_mit_sepa.pdf
File Size: 229 kb
File Type: pdf
Datei herunterladen

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Das Angeln mit Kindern.
Jedes Bundeland  hat eigene Vorschriften und Regeln hinsichtlich der  Angelfischerei von Kindern und Jugendlichen.
Für uns in Schleswig-Holstein gilt:
Kinder müssen ab Vollendung des zwölften Lebensjahres selbst die Prüfung ablegen und einen Fischereischein erwerben.                                                                             
Jüngere Kinder können in Begleitung und unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln – ohne eigenen Fischereischein.
„Sonstige Regel“
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Angelkuttern und Forellenseen ohne Fischereischein geangelt werden.                                                                                         
In Schleswig-Holstein können Personen ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr einen zeitlich befristeten Fischereischein erwerben ohne vorher eine Prüfung abzulegen.                                                                                                                             
Der sogenannte Urlauberfischereischein ist für 28 tage gültig und kann bis zu zweimal im Jahr gelöst werden.
Angaben ohne Gewähr. Stand 4/2020

Zur Dokumentation werden nach jedem Angeln Fangzettel angefertigt und in die Box eingeworfen.
 Das ist gesetzlich vorgeschrieben und es kann keine Bewirtschaftung ohne die nicht geliebten Zettel stattfinden. Unser Gewässerwart kann dann gezielte Maßnahmen mit dem Vorstand umsetzen.
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